Osnabruecker Anwalt erneut im Visier der Staatsanwaltschaft

Recht Feb 12, 2010 1 Comment

Ein Osnabrücker Anwalt ohne Gewissen

Ein Hundehalter reichte Klage gegen einen nicht nur in der Region Osnabrück bekannten Abmahnanwalt ein. Mit dem Fall befasst sich nun die Staatsanwaltschaft Münster.

Mit der Vorgehensweise dieses Anwaltes hat nicht nur der sympathische Hund Billy Bekanntschaft gemacht. Seit langer Zeit kennt man nicht nur in Osnabrück den Namen und die Machenschaften dieses Rechtsanwaltes. Viele User oder Seitenbetreiber  haben in den letzten Jahren Bekanntschaft mit seiner Vorgehensweise machen müssen und wurden abgemahnt, incl. Rechnung.

Innerhalb der Anwaltschaft ist dieser spezielle Vertreter seiner Zunft ein nicht unbedingt gern gesehenes Mitglied.

Ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig

Websites mit Abmahngefahr
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Das weiß der betroffene Anwalt nur zu gut. Seine Abmahnwellen machen allerdings weder vor Verbrauchern, Seitenbetreibern und auch nicht vor Berufskollegen Halt. So veröffentlicht er beispielsweise auf seiner Internetseite die Kopie einer Unterlassungserklärung, in der ein Berufskollege bestätigen musste, ihn nicht mehr des Betruges zu beschuldigen.
Auf seiner Internetpräsenz wehrt der Osnabrücker Rechtsanwalt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die seiner Meinung nach stattfindende Rufschädigung seiner Person. So zitiert er dort einen Zeitungsartikel des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, der die Leser der NOZ seinerzeit darüber aufklärte, dass auch für den betroffenen Abmahnanwalt die Unschuldsvermutung gelte, solange staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht das Gegenteil bewiesen.

Nun handelt es sich hier aber um Geister, die der Osnabrücker Anwalt selber rief. So arbeitet er beispielsweise mit der Plattform opendownload zusammen. Auf opendownload kann oder konnte man  die kostenlose Office Variante OpenOffice herunterladen. Zwar handelt es sich bei dieser Downloadplattform nicht um das Portal, das diese Software offiziell entwickelt, aber dennoch wird sie dort angeboten. Internetnutzer, die sich also eine frei verfügbare Office Alternative heruntergeladen haben, wurden von diesem Osnabrücker Anwalt reihenweise aufgefordert, den Download dieser Software mit knapp 100,– Euro zu bezahlen. Zwar verfügt das Downloadportal nicht über die Rechte an der Software, aber die angemahnten Gebühren wurden mit dem DownloadService begründet.

Eine nicht unerhebliche Einnahmequelle für den Osnabrücker Anwalt, von dieser Downloadplattform mal ganz abgesehen. Mag diese Vorgehensweise auch rechtskonform sein, seriös ist sie nicht und als solches wird sie auch von der Öffentlichkeit und den User wahrgenommen. Da darf sich der Anwalt nicht wundern, dass sein Guter Ruf Schaden nimmt.

Es gab in den letzten Jahren wiederholt Ermittlungsverfahren, die seine ganze spezielle Arbeitsweise untersuchten. Offensichtlich sind die Interpretationen und Auslegungen der geltenden Rechtssprechung in Deutschland durch den Abmahnanwalt ausgezeichnet, denn bislang konnte ihm nicht das Handwerk gelegt werden.

Dubios in diesem Zusammenhang auch seine wirtschaftlichen Verflechtungen. So sind beispielsweise seit letztem Jahr zwei weitere Briefkastenfirmen auf seinen Namen eingetragen. Jumax Ltd. und Callix Ltd., beide mit Sitz in Birmingham, GB.

Seit Jahren ist der Anwalt in der regionalen Presse ein Dauer- und Reizthema und auch deutschlandweit hat er es zu trauriger Berühmtheit gebracht. Mit dem heutigen Tag gibt es 56000 Einträge bei Google, die direkt mit seinem Namen verbunden sind.

Mag sein, dass das Geschäftsgebahren von Olaf Tank rechtskonform ist. Wenn es nicht so wäre, hätte ihm in den letzten Jahren ein Gericht Einhalt gebieten können, was nicht der Fall war. Seine Erfolge beruhen oftmals auf der Tatsache, dass betroffene und abgemahnte User ihre Schuld eingestanden haben, eine Tatsache, die dazu geführt hat, dass Verfahren eingestellt werden mussten.

Seine Bestrebungen, die Öffentlichkeit von der Richtigkeit seines Handelns zu überzeugen, ist lediglich der Beweis dafür, dass ihm bewusst ist, dass es möglicherweise bald für ihn und seine Helfer nicht mehr so viel zu verdienen gibt. Die Berichte in den Medien über ihn, die Berichterstattung auf den Blogs nimmt immer mehr zu und jeder hat schon irgendwo einmal seinen Namen gehört.

Allerdings versendet er seine Forderungen nicht unter seinem eigenen Namen. Er nutzt hierfür verschiedene Geschäftsadressen und Firmennamen, bei denen nicht sofort ersichtlich ist, dass es sich um seine Person handelt. Einige der Namen finden Sie in der Checkliste.

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Die Geister die ich rief

Wie man sieht, mach der Anwalt nicht nur von Usern Halt, die auf der Suche nach kostenloser Software sind. In seine Zielgruppe nimmt er Schüler und auch  Auszubildende auf, die auf der Suche nach einer Lehrstelle sind (sh. Liste der Webpräsenzen).

Ich persönlich finde dieses Geschäftsgebahren inakzeptabel, angefangen von der Art und Weise, wie der Anwalt in der Vergangenheit unbedarfte Internetuser abegezockt hat bis hin zu seinen Zielgruppen, mit denen er es nach wie vor versucht.

Die Tatsache, dass auf seiner eigenen Webpräsenz Unterlassungserklärungen und Ausszüge aus Gerichtsdokumenten zu sehen sind, die seine Reputation stützen sollen, halte ich für eine Frechheit, unabhängig davon ob diese Verfahrensweise zulässig ist oder nicht. Moralisch integer sieht anders aus.

Mag sein, dass die Gerichte ihm im Laufe einiger Verfahren keine Verfehlung nachweisen konnten. Diesen Nachweis erbringt er höchstpersönlich durch sein Geschäftsgebahren und seine dubiosen Machenschaften.

Kann sein, dass ihn seine spezielle Arbeitsweise zu einem reichen Mann gemacht hat; wie groß seine Defizite an anderer Stelle sind: dieses Zeugnis stellt er sich seit Jahren selber aus.

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