Google Analytics Ist Illegal Aber Kostenlos
Ein Bericht in der “Der Zeit” schlägt hohe Wellen, denn es wird darauf verwiesen, dass der Einsatz von Google Analytics in Deutschland illegal ist. Es drohen Bussgelder bis zu 50.000,– €, wenn Seitenbetreiber Google Analytics zur Datenerfassung auf ihren Webseiten einsetzen. Diese Sanktionen sind im deutschen Gesetz verankert. Google Analytics erfasst nach Auffassung der deutschen Rechtslage personenbezogene Daten, wozu in Deutschland die “bewusste Einwilligung” des Internetusers erforderlich wäre.
Datenschützer machen sich für ein Verbot dieses Analysetools stark, welches in Deutschland ein weites Einsatzspektrum findet, nicht zuletzt, weil es umsonst ist. Verschiedene Regierungsstellen in Deutschland sind mit diesem Thema befasst, und, mit Verlauf und unter Hinweis auf “Die Zeit”, dieses Thema ist nicht neu.
U. a. im März 2009 äusserte sich der Datenschutzbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein in seinem Tätigkeitsbericht wie folgt:
„Derzeit ist die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Services durch Webseitenanbieter unzulässig. Google muss dessen Konfiguration so ändern, dass die Betroffenen ihr Recht auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten wirksam wahrnehmen können. Für den rechtswidrigen Einsatz des Dienstes haften die Webseitenbetreiber.“
Die Rechtsauffassung ist die folgende:
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Grundsätzliche Anmerkungen:
Wenn auch die Erfassung der IP Adresse eines Webseitenbesuchers in Deutschland als personenbezogene Daten gelten, ist die Auswertung in Google Analytics bestenfalls relativ. Jedem PC wird innerhalb des Netzwerkes eine IPAdresse zugewiesen. Das ist erforderlich, um den Datentransport zwischen Absender und Empfänger möglich zu machen. Allerdings kann lange nicht jede IP Adresse einem Empfänger (Webseitenbesucher) zugeordnet werden. Eine IPAdresse kann einem Computer zugeordnet sein, allerdings auch einem ganzen Netzwerk. Umgekehrt ist es möglich einem Computer mehrere IPAdressen zuzuweisen.
Wenn Webseitenbesucher bei jedem Seiteneinstieg eine Einwilligung zur Erfassung der Daten geben müssten, bedeutet das eine Verzögerung bis zur gewünschten Information durch beispielsweise einen zusätzlichen Click. Die Absprungraten würden steigen.
Der Seitenbesucher kann die Erfassung durch Google Analytics sehr wohl mit einem Blick erfassen: in der Statuszeile seines Browsers.
Tipps in bekannten Foren, dem Seitenbesucher mindestens im Impressum einen Hinweis auf die Datenerfassung zu Google Analytics zu hinterlassen, ist zwar grundsätzlich nicht schlecht, würde aber eben im Ernstfall nach Auffassung der Rechtslage den Seitenbetreiber wahrscheinlich nicht vor einem Bussgeld schützen, sollte sich ein Anwalt einschalten.
Grundsätzlich muss meiner Meinung nach auch der Webseitenbesucher an sich ein Interesse daran haben, dass Seitenbetreiber die eingehenden Besuche auswerten. Letztendlich kommt ihm das zugute, indem die Webmaster diese Daten nutzen können, um gewünschte Informationen leichter zugänglich zu machen; dies gilt wechselseitig.
Analytics wird von ca. 14 % der Webseitenbetreiber in Deutschland eingesetzt? Nicht zuletzt deshalb, weil es kostenlos ist. Und es bedarf so gut wie keiner Konfiguration, denn letzten Endes wird in den Webmastertools die Domain eingegeben, es erfolgt eine Art Validierung mittels Meta oder durch das Hochladen einer von Google zur Verfügung gestellten html in das eigene Webseitenberzeichnis. Dieser Vorgang wird bestätigt, Google spricht die hochgeladene html an und dann erfolgt die Datenerfassung. Das ist für ungeübte Seitenbetreiber komfortabel.
Grundsätzlich jedoch sollte die Besuchserfassung meiner Meinung nach auf dem eigenen Server erfolgen, eben auch aus Gründen des Datenschutzes. Es gibt zahlreiche weitere kostenlose und auch kostenpflichtige Analysetools, wovon z. B. Piwik gerade versucht, sich am Markt zu etablieren. Piwik ist ebenfalls kostenlos erhältlich. Wenn dieses Tool in der nächsten Zeit weiterentwickelt wird, kann es eine ernsthafte Alternative zu Google Analytics werden. Die Daten werden in eine Datenbank auf dem eigenen Webspace geschrieben und sind somit geschützt. Allerdings sind Konfigurationskenntnisse erforderlich.

